(Q1) Family member or relative of Chinese citizen(s) or foreigner(s) with permanent residence status in China (more than 180 days)
(1) Reisepass
Original Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten ab Antragstellung und 2 freien Seiten für Visa. Eine Kopie der Seite mit persönlichen Daten. Falls es im Pass separate Seiten für Foto und persönliche Daten gibt, sind jeweils Kopien dieser Seiten vorzulegen.
(2) Visa-Antragsformular und farbiges Passbild
Ein vollständig ausgefülltes Visa-Antragsformular und ein aktuelles farbiges Passbild (ohne Kopfbedeckung, von vorn) vor hellem Hintergrund (Größe: 48mm x 33mm). Das Passbild ist auf das Visa-Antragsformular aufzukleben.
Sie müssen das Visa-Antragsformular online ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben.
Denken Sie bitte daran, bei der Beantragung des Visums ein vollständig ausgefülltes Antragsformular mitzubringen.
(3) Einwilligung Datenübermittlung_Berlin.pdf
(4) Nachweis der Aufenthaltserlaubnis (gilt für alle Antragsteller, die ein Visum in einem Land beantragen, dessen Staatsangehörige sie nicht sind)
Wenn Sie ein Visum in einem Land beantragen, dessen Staatsangehöriger Sie nicht sind, müssen Sie Original und Kopie entsprechend gültiger Aufenthaltsdokumente, eine Arbeits- oder Studienerlaubnis oder andere gültige Unterlagen vorlegen, die von den jeweils zuständigen Behörden des Landes, in dem sich das Center befindet, ausgestellt wurden und den Antragsteller zu einem Aufenthalt berechtigen.
(5) Kopien vorheriger chinesischer Reisepässe oder vorheriger chinesischer Visa (gilt für Auslandschinesen, die in China, einschließlich Hong Kong, Macau und Taiwan geboren wurden)
Sollten Auslandschinesen zum ersten Mal ein chinesisches Visum beantragen, sind das Original des letzten chinesischen Reisepasses und eine Kopie der Seite mit persönlichen Daten vorzulegen.
Sollten Sie vorher bereits chinesische Visa erhalten haben und ein chinesisches Visum mit einem neuen ausländischen Reisepass beantragen, der keine chinesischen Visa enthält, sollten Sie dementsprechend eine Kopie der Seite mit persönlichen Daten des alten ausländischen Reisepasses vorlegen. Falls es im Pass separate Seiten für Foto und persönliche Daten gibt, sind jeweils Kopien dieser Seiten vorzulegen. Eine Kopie des darin enthaltenen chinesischen Visums ist ebenfalls vorzulegen. (Falls Ihr Name im aktuellen Reisepass von Ihrem Namen im alten Reisepass abweicht, ist ein offizielles Dokument über die Namensänderung vorzulegen.)
Für Familienbesuche sind folgende Dokumente einzureichen:
(1) ein Einladungsschreiben eines chinesischen Bürgers oder eines ausländischen Bürgers mit einer Daueraufenthaltsgenehmigung für China. Das Einladungsschreiben muss folgende Angaben enthalten:
a) persönliche Daten des Antragstellers (vollständiger Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Passnummer)
b) Angaben bezüglich des Besuchs (Anlass, beabsichtigtes Einreisedatum, beabsichtigte Reiseziel(e), beabsichtigte Aufenthaltsdauer, Beziehung des Antragstellers zur einladenden Person/Institution, Auskunft über jegliche finanzielle Unterstützung während des Aufenthalts in China)
c) Informationen über die einladende Person (vollständiger Name, Adresse, Telefonnummer und Unterschrift der einladenden Person)
(2) Kopie des chinesischen Personalausweises (beidseitig) oder Reisepasses und Daueraufenthaltsgenehmigung der einladenden Person
(3) Original und Kopie der jeweiligen Personenstandsurkunden, aus denen das Verwandtschaftsverhältnis zwischen einladender und eingeladener Person hervorgeht (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, beglaubigte Abstammungsurkunden oder andere beglaubigte Personenstandsurkunden)
„Familienangehörige“ bezieht sich auf Ehegatten, Eltern, Söhne, Töchter, Schwiegersöhne oder -töchter, Brüder, Schwester, Großeltern, Eltern und Schwiegereltern.
Für ein Pflegeverhältnis (Kinder betreffend) chinesischer Bürger sind folgende Dokumente einzureichen:
(1) Original und Kopie der Reisepässe der leiblichen Eltern oder des gesetzlichen Vormundes sowie beglaubigte Personenstandsurkunden, aus denen das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Eltern oder Vormund und Kindern hervorgeht
(2) eine von der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Generalkonsulat beglaubigter Beschluss des Vormundschaftsgerichtes oder eine Pflegeerlaubnis, die entweder in China oder im Ausland ausgestellt wurden
(3) ein von den chinesischen Pflegeeltern verfasstes Schreiben, in welchem dem Pflegeverhältnis zugestimmt wird und eine Kopie des Personalausweises (beidseitig) der Pflegeeltern
(4) eine Kopie der Aufenthaltsdokumente, die belegen, dass sich die Eltern/ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes im Ausland aufgehalten haben, falls die Eltern/ein Elternteil chinesische Bürger sind
Bitte beachten Sie:
Inhaber eines Q1-Visums müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise nach China bei der Einwanderungsabteilung der örtlichen Behörde für öffentliche Sicherheit in dem beabsichtigten Aufenthaltsort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen
(1) Das Einladungsschreiben kann als Fax, Kopie oder Ausdruck eingereicht werden. Mitarbeiter des Konsulates können vom Antragsteller verlangen, das Einladungsschreiben als Original vorzulegen. Dem Einladungsschreiben chinesischer Bürger ist eine beidseitige Kopie des Personalausweises (ID) beizufügen (gilt für alle, die ein F, M, L, Q1- oder Q2-Visum beantragen).
(2) Mitarbeiter des Konsulates können den Antragsteller auffordern, zusätzliche Dokumente vorzulegen oder zu einem Gespräch im Konsulat zu erscheinen.
(3) Je nach Sachlage entscheidet das Konsulat, ob ein Visum ausgestellt wird. Darüber hinaus wird über die Gültigkeit, Anzahl der Einreisen und Aufenthaltsdauer entschieden.
