(Z)Work
(1) Reisepass
Original Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten ab Antragstellung und 2 freien Seiten für Visa. Eine Kopie der Seite mit persönlichen Daten ist auch nötig. Falls es im Pass separate Seiten für Foto und persönliche Daten gibt, sind jeweils Kopien dieser zwei Seiten vorzulegen.
(2) Visa-Antragsformular und farbiges Passbild
Ein vollständig ausgefülltes Visa-Antragsformular und ein aktuelles farbiges Passbild (max. sechs Monate alt, ohne Kopfbedeckung und den Kopf gerade nach vorn gerichtet) vor weißem Hintergrund (Größe: 48mm x 33mm). Bitte klicken Sie hier für weitere Information.
Sie können ein Online-Bewerbungsformular ausfüllen, ausdrucken und sowohl auf der Frontseite und auf der achten Seite des Antragsformulars unterschreiben. Bitte laden Sie die Einwilligung in die Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland herunter und lesen Sie sie und unterzeichnen Sie sie. Die Erklärung ist eines der notwendigen Dokumente für Ihre Bewerbung.
(3) Bestätigung der Aufenthaltsgenehmigung (erforderlich für Antragsteller die nicht in ihrem Heimatland beantragen).
Angehörige einer anderen Staatsangehörigkeit, müssen Original und Kopie entsprechend gültiger Aufenthaltsdokumente, eine Arbeits- oder Studienerlaubnis oder andere gültige Unterlagen vorlegen, die von den jeweils zuständigen Behörden des Landes, in dem sich das Center befindet, ausgestellt wurden und den Antragsteller zu einem Aufenthalt berechtigen.(Aufenthaltserlaubnis muss noch mindestens 6 Monate gültig sein. Meldebescheinigung muss innerhalb der letzten 6 Monate ausgestellt worden sein.)
(4) Kopien vorheriger chinesischer Reisepässe oder vorheriger chinesischer Visa (gilt für Auslandschinesen, die in China, einschließlich Hong Kong, Macau und Taiwan geboren wurden)
Sollten Auslandschinesen zum ersten Mal ein chinesisches Visum beantragen, sind das Original des letzten chinesischen Reisepasses und eine Kopie der Seite mit persönlichen Daten vorzulegen.
Sollten Sie vorher bereits chinesische Visa erhalten haben, und ein chinesisches Visum mit einem neuen Reisepass beantragen, der keine chinesischen Visa enthält, sollten Sie dementsprechend eine Kopie der Seite mit persönlichen Daten des alten Reisepasses vorlegen. Falls es im Pass separate Seiten für Foto und persönliche Daten gibt, sind jeweils Kopien dieser Seiten vorzulegen. Eine Kopie des darin enthaltenen chinesischen Visums ist ebenfalls vorzulegen. (Falls Ihr Name im aktuellen Reisepass von Ihrem Namen im alten Reisepass abweicht, ist ein offizielles Dokument über die Namensänderung vorzulegen.)
Original und Kopie des "Invitation Letter of Duly Authorized Unit" oder des "Confirmation Letter of Invitation"( inkl. Geschäftseinladung), die von den jeweils zuständigen chinesischen Behörden ausgestellt wurden sowie eines der folgenden Dokumente:
(1) eine von der chinesischen Regierungsbehörde für Personal und Soziale Sicherheit ausgestellte Arbeitserlaubnis Chinas
(2) eine von der staatlichen Behörde für ausländische Arbeitnehmer ausgestellte Genehmigung
(3) ein Einladungsschreiben der staatlichen Erdölgesellschaft für ausländische Bürger, die für Erdöl fördernde Unternehmen arbeiten
(4) ein Zertifikat der jeweiligen Niederlassung ausländischer Unternehmen, das von der Industrie- und Handelskammer ausgestellt wurde
(5) eine von der chinesischen Regierungsbehörde für Kultur ausgestellte Genehmigung für kommerzielle Aufführungen (gilt nur für Antragsteller, die für kommerzielle Aufführungen nach China reisen)
Bitte beachten Sie:
Inhaber eines Z-Visums müssen bei der Einwanderungsabteilung der örtlichen Behörde für öffentliche Sicherheit in dem beabsichtigten Aufenthaltsort innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise nach China eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
(1) Das Einladungsschreiben kann als Fax, Kopie oder Ausdruck eingereicht werden. Mitarbeiter des Konsulates können vom Antragsteller verlangen, das Einladungsschreiben als Original vorzulegen. Dem Einladungsschreiben chinesischer Bürger ist eine beidseitige Kopie des Personalausweises (ID-Card - kein Reisepass) beizufügen (gilt für alle, die ein F, M, L, Q1- oder Q2-Visum beantragen).
(2) Mitarbeiter des Konsulates können den Antragsteller auffordern, zusätzliche Dokumente vorzulegen oder zu einem Gespräch im Konsulat zu erscheinen.
(3) Je nach Sachlage entscheidet das Konsulat, ob ein Visum ausgestellt wird oder nicht. Darüber hinaus wird über die Gültigkeit, Anzahl der Einreisen und Aufenthaltsdauer entschieden.
