(S1) Family member of foreigner(s) staying or residing in China or person who needs to come to China for personal matters (more than 180 days)
Grundlegende Unterlagen:
1、Reisepass:
Original-Reisepass, der noch mindestens 6 Monate ab dem Datum der Antragstellung gültig ist, mit mindestens 2 leeren Visaseiten, 1 Kopie der Passfoto-Daten-Seite
Hinweis: Pässe mit Rissen, Wasserschäden, Flecken, fehlenden Seiten usw. werden nicht akzeptiert.
Es ist international üblich, dass Konsularbeamte Ihre früheren Reisepässe überprüfen, und es wird empfohlen, dass Sie Ihren letzten Reisepass zur Beantragung eines Visums mitbringen.
2、 Lichtbilder:
Zwei farbige Identitätsfotos mit weißem Hintergrund
Erforderliche Fotos: Neuere, frontale, farbige (einfarbig weißer Hintergrund), barhäuptige, kleine 2-Zoll-Ausweisfotos (48 mm x 33 mm), siehe hier für weitere Informationen zu den Fotoanforderungen.
3、 Visumantragsformular:
Füllen Sie ein Exemplar des korrekt und vollständig ausgefüllten "Visumantragsformulars für die Volksrepublik China" online aus. Nach dem Ausfüllen drucken Sie bitte einen vollständigen Satz des Visumantragsformulars aus und lassen Sie den Antragsteller des Antragsformulars persönlich unterschreiben. Bitte vergewissern Sie sich, dass die im Antragsformular gemachten Angaben richtig und vollständig sind, da der Antrag sonst nicht bearbeitet werden kann.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie beim Ausfüllen des Online-Formulars Ihr eigenes Foto hochladen. Wenn Sie ein anderes Foto als Ihr eigenes hochladen, wird Ihr Antrag abgelehnt und Sie werden aufgefordert, das Online-Formular erneut auszufüllen und Ihr eigenes Foto hochzuladen, bevor Sie es einreichen. Wenn das Online-Formular nicht erfolgreich ist, hilft die Visumstelle beim Scannen und Hochladen des erforderlichen Fotos am Tag der Einreichung.
*** Handausgefüllte Formulare werden nicht bearbeitet ***
4、Erklärung zum Datenschutz:
Bitte laden Sie das Formular zur Einwilligung in die Erhebung personenbezogener Daten herunter und drucken Sie es aus; es muss vom Antragsteller ausgefüllt und unterzeichnet werden.
„Einwilligung in die Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland“
5、 Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts oder Wohnsitzes (für Antragsteller, die ein Visum beantragen, ohne sich im Land ihrer Staatsangehörigkeit aufzuhalten):
Wenn Sie kein Visum im Land Ihrer Staatsangehörigkeit beantragen, legen Sie bitte das Original und eine Kopie einer gültigen Bescheinigung über den rechtmäßigen Aufenthalt, die Arbeit oder das Studium dort oder ein gültiges Visum vor.
EU-Bürger müssen einen Nachweis über eine österreichische Haushaltsanmeldung (seit mindestens 6 Monaten) vorlegen.
6、Chinesischer Reisepass im Original oder chinesisches Visum im Original (für Personen, die dien chinesische Staatsangehörigkeit besaßen und später eine ausländische Staatsangehörigkeit angenommen haben):
Wenn Sie zum ersten Mal ein chinesisches Visum beantragen, legen Sie bitte das Original des chinesischen Reisepasses und eine Kopie der Passfoto-Daten-Seite vor.
Wenn Ihnen bereits zuvor ein chinesisches Visum ausgestellt wurde, legen Sie bei der Beantragung eines Visums mit einem neu ausgestellten ausländischen Reisepass bitte eine Kopie der Originalseite mit den Passbilddaten und des zuvor ausgestellten chinesischen Visums vor (wenn der Name im neuen Reisepass nicht mit dem Namen im ursprünglichen Reisepass übereinstimmt, legen Sie bitte ein offizielles Dokument vor, das die Namensänderung bestätigt).
7、 Minderjährige Antragsteller, die ein Visum beantragen können:
Eine Geburtsurkunde, eine Kopie der gültigen Reise-Dokumente beider Elternteile, eine Einverständniserklärung beider Elternteile und andere einschlägige offizielle Unterlagen sind erforderlich.
8、Andere Bewerbungsunterlagen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf)
Wenn der Ausländer, den der Antragsteller langfristig besuchen möchte, bereits seinen ständigen Wohnsitz in China hat, muss er/sie Folgendes vorlegen
(1) eine Kopie des Reisepasses und der Aufenthaltsgenehmigung des Einladenden (d. h. des Ausländers, der seinen ständigen Wohnsitz in China hat)
(2)ein vom Einladenden ausgestelltes Einladungsschreiben. Das Einladungsschreiben muss die folgenden Angaben enthalten:
- Angaben zur Person des Einladenden: Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Reisepassnummer usw;
- Angaben zum Besuch des Einladenden in China: Zweck des ständigen Aufenthalts in China, Datum der Ankunft und Abreise, Aufenthaltsort, Beziehung zum Einladenden, Herkunft der Ausgaben während des Aufenthalts in China usw;
- Informationen über den Einladenden: Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Ausweisnummer, Kontaktnummer, Adresse, Unterschrift des Einladenden usw.
(3)Original und Fotokopie der Bescheinigung über die Verwandtschaft zwischen dem Antragsteller (Ehepartner, Eltern, Kinder unter 18 Jahren, Eltern des Ehepartners) und dem Einladenden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde oder notarielle Bescheinigung über die Verwandtschaft usw.).
Wird der Antrag gleichzeitig mit dem Antrag eines Ausländers auf ein Z- oder X1-Visum zum Arbeiten oder Studieren in China gestellt, muss der Antrag zusammen mit dem Z- oder X1-Visum eingereicht werden und Folgendes enthalten
(1)eine Kopie der Unterlagen für den Antrag auf ein Z- oder X1-Visum (z. B. eine Arbeitserlaubnis oder ein Einladungsschreiben der autorisierten Stelle, das den Namen des Antragstellers enthält)
(2) ein Einladungsschreiben des Einladenden (d.h. des Ausländers, der in China arbeiten oder studieren möchte). Dieses Einladungsschreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Persönliche Daten des Eingeladenen: Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Reisepassnummer, usw;
- Informationen über den Besuch des Eingeladenen in China: Zweck des Besuchs, Ankunfts- und Abreisedatum, Aufenthaltsort, Beziehung zum Einladenden, Herkunft der Ausgaben während des Aufenthalts in China usw;
- Informationen über den Einladenden: Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Ausweisnummer, Kontaktnummer, Adresse, Unterschrift des Einladenden usw.
(3) notariell beglaubigtes Original und Kopie der Verwandtschaftsbescheinigung zwischen dem Antragsteller und dem Einladenden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde oder notariell beglaubigte Verwandtschaftsbescheinigung usw.);
(4) ein Einladungsschreiben der Einheit, in der der Einladende zu arbeiten beabsichtigt, oder der Schule, in der er/sie in China studiert.
Zur Erinnerung:
Der Inhaber muss innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise nach China bei den örtlichen Behörden für öffentliche Sicherheit auf Bezirksebene oder höher, wo er/sie sich aufzuhalten beabsichtigt, eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
9、Besonderer Hinweis:
-- Eingescannte Ausdrucke und Fotokopien von Einladungen werden akzeptiert, der Konsularbeamte kann jedoch verlangen, dass der Antragsteller das Original des Einladungsschreibens vorlegt.
-- Einladungsschreiben, die von Einzelpersonen in China ausgestellt wurden, müssen eine Kopie der gültigen Dokumente des Einladenden enthalten (Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder die Vorderseite des chinesischen Wohnsitzes und des nicht-chinesischen Reisepasses).
-- Je nach den Umständen kann der Konsularbeamte vom Antragsteller weitere Belege und ergänzende Unterlagen verlangen oder den Antragsteller zu einem Gespräch bitten.
-- Der Konsularbeamte entscheidet je nach den besonderen Umständen des Antragstellers über die Erteilung eines Visums sowie über die Gültigkeit der Einreise, die Anzahl der Einreisen und die Aufenthaltsdauer, für die das Visum erteilt wird.
